
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Unsere Immobilien-Webseite bietet eine umfassende Plattform für die erfolgreiche Vermarktung, Suche und Vermittlung von Immobilien. Ziel ist es, Eigentümer, Käufer und Mieter effizient zusammenzubringen und den gesamten Prozess transparent, schnell und benutzerfreundlich zu gestalten.
Für Anbieter von Immobilien stellen wir moderne Tools zur Verfügung, um Objekte ansprechend zu präsentieren. Dazu gehören die Erstellung detaillierter Exposés, die Integration hochwertiger Bilder sowie die Möglichkeit, wichtige Objektinformationen strukturiert darzustellen. Die Firmen-Webseite unterstützt zudem bei der zielgerichteten Veröffentlichung und erhöht die Reichweite durch eine starke digitale Präsenz.
Interessenten profitieren von einer intuitiven Suchfunktion, mit der Immobilien nach individuellen Kriterien wie Lage, Preis, Größe und Ausstattung gefiltert werden können. Ergänzend bieten wir umfangreiche Informationen zu den jeweiligen Objekten sowie direkte Kontaktmöglichkeiten zu den Anbietern.
Darüber hinaus umfasst unser Service unterstützende Dienstleistungen wie Beratung rund um Kauf, Verkauf oder Vermietung, Marktanalysen sowie Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung. Ziel ist es, sowohl privaten als auch gewerblichen Nutzern eine verlässliche und effiziente Lösung im Immobilienbereich zu bieten.
Unsere Firmen-Webseite legt besonderen Wert auf Benutzerfreundlichkeit, Datensicherheit und Aktualität der Inhalte, um ein vertrauenswürdiges Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.
Die rechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus den Pflichten des Dienstleistungserbringers gemäß § 14 BFSG (vorliegend Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 1 Absatz 3 Nr. 5 BFSG in Verbindung mit § 2 Nr. 26 BFSG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG mit Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des BFSG und der BFSGV vollständig umzusetzen.
Unsere Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:
Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gern einen Hinweis geben:
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